9 T 432/08•Landgericht Dortmund, 2010-01-27, 9 T 432/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 432/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-27
Aktenzeichen: 9 T 432/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0127.9T432.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9.. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss vom 08.08.2008 wird bezüglich der Auswahl des
neuen Vormunds wie folgt abgeändert:
Als neue Vormünder werden die Eheleute P, bestellt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt
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