Landgericht Dortmund, 2010-01-27, 9 T 432/08

9 T 432/08Kantonsgericht27.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 432/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-27

Aktenzeichen: 9 T 432/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0127.9T432.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9.. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluss vom 08.08.2008 wird bezüglich der Auswahl des

neuen Vormunds wie folgt abgeändert:

Als neue Vormünder werden die Eheleute P, bestellt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt

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