5 O 31/09•Landgericht Dortmund, 2010-02-01, 5 O 31/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 5 O 31/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-01
Aktenzeichen: 5 O 31/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0201.5O31.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18.05.2009 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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