Landgericht Dortmund, 2010-02-01, 5 O 31/09

5 O 31/09Kantonsgericht01.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 31/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-01

Aktenzeichen: 5 O 31/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0201.5O31.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 18.05.2009 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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