Landgericht Dortmund, 2010-02-03, 2 O 142/08

2 O 142/08Kantonsgericht03.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 142/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-03

Aktenzeichen: 2 O 142/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0203.2O142.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von bis zu 6.000,00 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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