13 O 5/10 Kart.•Landgericht Dortmund, 2010-02-04, 13 O 5/10 Kart.
Landgericht Dortmund, 2010-02-04, 13 O 5/10 Kart.
13 O 5/10 Kart.Kantonsgericht04.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O 5/10 Kart. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 13 O 5/10 Kart.
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0204.13O5.10KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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