Landgericht Dortmund, 2010-02-04, 13 O 5/10 Kart.

13 O 5/10 Kart.Kantonsgericht04.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 5/10 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 13 O 5/10 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0204.13O5.10KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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