Landgericht Dortmund, 2010-02-10, 2 O 101/09

2 O 101/09Kantonsgericht10.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 101/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-10

Aktenzeichen: 2 O 101/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0210.2O101.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach ei-nem Streitwert von 8.904,92 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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