2 O 101/09•Landgericht Dortmund, 2010-02-10, 2 O 101/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 101/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 2 O 101/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0210.2O101.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits nach ei-nem Streitwert von 8.904,92 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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