Landgericht Dortmund, 2010-02-17, 20 O 20/05 AktE

20 O 20/05 AktEKantonsgericht17.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 20 O 20/05 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-17

Aktenzeichen: 20 O 20/05 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0217.20O20.05AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die den außenstehenden Aktionären der B AG aus Anlass der am 08.12.2004 beschlossenen Übertragung der Aktien auf die Antragsgegnerin gemäß §§ 327 a ff. AktG zu gewährende Barabfindung wird auf

37,14 €

je Stammaktie der B AG festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt, die auch die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 270.845,00 € festgesetzt.

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