20 O 20/05 AktE•Landgericht Dortmund, 2010-02-17, 20 O 20/05 AktE
Landgericht Dortmund, 2010-02-17, 20 O 20/05 AktE
20 O 20/05 AktEKantonsgericht17.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 20 O 20/05 AktE — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-17
Aktenzeichen: 20 O 20/05 AktE
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0217.20O20.05AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die den außenstehenden Aktionären der B AG aus Anlass der am 08.12.2004 beschlossenen Übertragung der Aktien auf die Antragsgegnerin gemäß §§ 327 a ff. AktG zu gewährende Barabfindung wird auf
37,14 €
je Stammaktie der B AG festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt, die auch die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.
Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 270.845,00 € festgesetzt.
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