Landgericht Dortmund, 2010-02-19, 8 O 461/07

8 O 461/07Kantonsgericht19.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 461/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-19

Aktenzeichen: 8 O 461/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0219.8O461.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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