9 T 278/05•Landgericht Dortmund, 2010-02-26, 9 T 278/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 278/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-26
Aktenzeichen: 9 T 278/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0226.9T278.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 29.04.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26.04.2005 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechts-beschwerdeverfahrens trägt nach einem Gegenstandswert von 66.000,00 € der Schuldner.
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