Landgericht Dortmund, 2010-02-26, 9 T 278/05

9 T 278/05Kantonsgericht26.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 278/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-26

Aktenzeichen: 9 T 278/05

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0226.9T278.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 29.04.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 26.04.2005 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechts-beschwerdeverfahrens trägt nach einem Gegenstandswert von 66.000,00 € der Schuldner.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.