2 T 5/10•Landgericht Dortmund, 2010-03-01, 2 T 5/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 T 5/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-01
Aktenzeichen: 2 T 5/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0301.2T5.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der
Beschluss des Amtsgerichts Dortmund v. 1.1.2.2009 abgeändert:
Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt
und ihr zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung
ihrer Interessen in erster Instanz Rechtsanwalt X
aus E beigeordnet.
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