Landgericht Dortmund, 2010-03-09, 9 T 670/09

9 T 670/09Kantonsgericht09.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 670/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-09

Aktenzeichen: 9 T 670/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0309.9T670.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 08.10.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 23.09.2009 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Annehmenden auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.