9 T 670/09•Landgericht Dortmund, 2010-03-09, 9 T 670/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 670/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-09
Aktenzeichen: 9 T 670/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0309.9T670.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 08.10.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 23.09.2009 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 3.000,00 € den Annehmenden auferlegt.
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