2 O 53/09•Landgericht Dortmund, 2010-03-17, 2 O 53/09
Landgericht Dortmund, 2010-03-17, 2 O 53/09
2 O 53/09Kantonsgericht17.03.2010
Regest
Zur Unwirksamkeit einer Klausel, mit der die Verjährungsfrist des § 548 BGB verlängert werden soll
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 53/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: 2 O 53/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0317.2O53.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB § 548 Abs. 1, BGB § 307 Abs.1., Abs. 2 Nr. 1
Leitsätze
Zur Unwirksamkeit einer Klausel, mit der die Verjährungsfrist des § 548 BGB verlängert werden soll
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.346,52 € (in Worten: dreitausenddreihundertsechsundvierzig 52/100 Euro) nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2008 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 63 % die Beklagte und 37 % die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.