Landgericht Dortmund, 2010-03-18, 2 S 51/09

2 S 51/09Kantonsgericht18.03.2010

Regest

Zur Auslegung der sog. Benzinklausel in Ziff. 3.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung (BBR).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 51/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-18

Aktenzeichen: 2 S 51/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0318.2S51.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Zur Auslegung der sog. Benzinklausel in Ziff. 3.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung (BBR).

Tenor

Die Berufung gegen das am 19.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von bis zu 10.000,00 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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