2 S 51/09•Landgericht Dortmund, 2010-03-18, 2 S 51/09
Landgericht Dortmund, 2010-03-18, 2 S 51/09
2 S 51/09Kantonsgericht18.03.2010
Regest
Zur Auslegung der sog. Benzinklausel in Ziff. 3.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung (BBR).
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 51/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-18
Aktenzeichen: 2 S 51/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0318.2S51.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Zur Auslegung der sog. Benzinklausel in Ziff. 3.1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung (BBR).
Tenor
Die Berufung gegen das am 19.10.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt nach einem Streitwert von bis zu 10.000,00 € der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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