Landgericht Dortmund, 2010-03-19, 8 O 176/09

8 O 176/09Kantonsgericht19.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 8 O 176/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-19

Aktenzeichen: 8 O 176/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0319.8O176.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Das Teil-Versäumnisurteil der Kammer vom 23.10.2009 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Auch die Zwangsvollstreckung aus dem Teil-Versäumnisurteil vom 23.10.2009 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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