Landgericht Dortmund, 2010-03-23, 4 O 88/08

4 O 88/08Kantonsgericht23.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 88/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: 4 O 88/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0323.4O88.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Dortmund vom 06.01.2010 von dem Kläger 1.171,16 Euro - eintausendeinhunderteinundsiebzig Euro und sechzehn Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 19.02.2010 an den Beklagten zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt bzw. bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.