36 Kls 52/09•Landgericht Dortmund, 2010-03-31, 36 Kls 52/09
Landgericht Dortmund, 2010-03-31, 36 Kls 52/09
36 Kls 52/09Kantonsgericht31.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 36 Kls 52/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: 36 Kls 52/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0331.36KLS52.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte wird wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 125 Fällen unter Freispruch im Übrigen und Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil der 33. großen Strafkammer des Landgerichts E vom 8. Januar 2009 und Auflösung der durch dieses Urteil gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 31 Nr. 1 BtMG, 21, 49 Abs. 1, 52, 53, 55 StGB.
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