2 O 501/07•Landgericht Dortmund, 2010-04-14, 2 O 501/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 501/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 2 O 501/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0414.2O501.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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