Landgericht Dortmund, 2010-04-14, 2 O 501/07

2 O 501/07Kantonsgericht14.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 501/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-14

Aktenzeichen: 2 O 501/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0414.2O501.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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