19 O 6/10•Landgericht Dortmund, 2010-04-27, 19 O 6/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 19 O 6/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 19 O 6/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0427.19O6.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 03.02.2010 wird hinsichtlich der Ziffern 1.) und 2.) bestätigt.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin zu 1/3, die Verfügungsbeklagte zu 2/3.
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