3 O 445/08•Landgericht Dortmund, 2010-05-14, 3 O 445/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 445/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-14
Aktenzeichen: 3 O 445/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0514.3O445.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden verurteilt, die Herausgabe des bei dem Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen 81 HL 1066/07 hinterlegten Betrages in Höhe von 189.184,38 € an die Klägerin zu bewilligen.
Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden verurteilt, die Herausgabe des bei dem Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen 81 HL 1066/07 hinterlegten Betrages in Höhe von monatlich 5.732,86 € jeweils am Monatsende beginnend ab Mai 2010 an die Klägerin zu bewilligen, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Klägerin stirbt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) und zu 2) nach Kopfteilen. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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