Landgericht Dortmund, 2010-05-25, 3 O 552/09

3 O 552/09Kantonsgericht25.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 552/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-25

Aktenzeichen: 3 O 552/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0525.3O552.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.669,38 € (i. W. siebentausendsechshundertneunundsechzig 38/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.11.2009 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 535,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2009 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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