3 O 552/09•Landgericht Dortmund, 2010-05-25, 3 O 552/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 552/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-25
Aktenzeichen: 3 O 552/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0525.3O552.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.669,38 € (i. W. siebentausendsechshundertneunundsechzig 38/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.11.2009 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 535,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2009 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.