1 T 39/10•Landgericht Dortmund, 2010-05-26, 1 T 39/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 T 39/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-26
Aktenzeichen: 1 T 39/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0526.1T39.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 03.03.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 11.02.2010 wird kostenpflichtig bei einem Beschwerdewert von bis 900,00 € zurückgewiesen.
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