Landgericht Dortmund, 2010-06-11, 11 T 51/10

11 T 51/10Kantonsgericht11.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 T 51/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-06-11

Aktenzeichen: 11 T 51/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0611.11T51.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen P wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 15.04.2010 (Az.: 433 C 10423/08) wie folgt abgeändert:

Die Vergütung des Sachverständigen für seine Gutachtertätigkeit (Gutachten vom 28.01.2010) wird auf

2.273,73 €

festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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