Landgericht Dortmund, 2010-06-22, 5 O 202/08

5 O 202/08Kantonsgericht22.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 202/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-22

Aktenzeichen: 5 O 202/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0622.5O202.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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