5 O 202/08•Landgericht Dortmund, 2010-06-22, 5 O 202/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 5 O 202/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-22
Aktenzeichen: 5 O 202/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0622.5O202.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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