2 O 512/07•Landgericht Dortmund, 2010-06-23, 2 O 512/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 512/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-23
Aktenzeichen: 2 O 512/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0623.2O512.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 12 Abs. 1 VVG a.F., § 167 ZPO, § 127 Abs. 2 ZPO
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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