36 Kls -190 Js 206/09- 50/09•Landgericht Dortmund, 2010-06-25, 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09
Landgericht Dortmund, 2010-06-25, 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09
36 Kls -190 Js 206/09- 50/09Kantonsgericht25.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-25
Aktenzeichen: 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0625.36KLS190JS206.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Er hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 3 a, 21, 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB
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