Landgericht Dortmund, 2010-06-25, 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09

36 Kls -190 Js 206/09- 50/09Kantonsgericht25.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: 36 Kls -190 Js 206/09- 50/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0625.36KLS190JS206.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 36. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Er hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 3 a, 21, 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB

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