2 O 418/03•Landgericht Dortmund, 2010-07-08, 2 O 418/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 418/03 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: 2 O 418/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0708.2O418.03.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten erteilte Startgutschrift den Wert der von dem Kläger bis zum 31. Dezember 2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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