3 O 56/10•Landgericht Dortmund, 2010-07-09, 3 O 56/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 56/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: 3 O 56/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0709.3O56.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € (i.W.: eintausendfünfhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.04.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 18% und der Kläger 82%. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens (AG Lünen, Az.: 8 H 20/08) trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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