Landgericht Dortmund, 2010-07-14, 2 O 71/08

2 O 71/08Kantonsgericht14.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 71/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-14

Aktenzeichen: 2 O 71/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0714.2O71.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 7.500,00 € der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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