2 O 71/08•Landgericht Dortmund, 2010-07-14, 2 O 71/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 71/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-14
Aktenzeichen: 2 O 71/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0714.2O71.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 7.500,00 € der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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