Landgericht Dortmund, 2010-07-22, 18 O 162/09

18 O 162/09Kantonsgericht22.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 162/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: 18 O 162/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0722.18O162.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61.355,03 € (i.W.: einundsechzigtausendreihundertfünfundfünfzig 03/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab dem 01.11.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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