18 O 162/09•Landgericht Dortmund, 2010-07-22, 18 O 162/09
Landgericht Dortmund, 2010-07-22, 18 O 162/09
18 O 162/09Kantonsgericht22.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 162/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-22
Aktenzeichen: 18 O 162/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0722.18O162.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 61.355,03 € (i.W.: einundsechzigtausendreihundertfünfundfünfzig 03/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab dem 01.11.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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