Landgericht Dortmund, 2010-07-27, 19 O 20/10

19 O 20/10Kantonsgericht27.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 19 O 20/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-27

Aktenzeichen: 19 O 20/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0727.19O20.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.391,15 € (sechstausenddreihunderteinundneunzig 15/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 sowie 507,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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