Landgericht Dortmund, 2010-07-29, 2 O 65/10

2 O 65/10Kantonsgericht29.07.2010

Regest

Die Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages selbstständigen Steuerberaters unterliegt dem Insolvenzbeschlag, da die Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger keinen Pfändungsschutz nach §§ 850 III b, 850 b Abs. 1 Nr. 1 oder 851 c ZPO genießen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 65/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-29

Aktenzeichen: 2 O 65/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0729.2O65.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: ZPO §§ 850 Abs. 3 b, 850 b Abs. 1 Nr. 1, 851 c

Leitsätze

Die Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages selbstständigen Steuerberaters unterliegt dem Insolvenzbeschlag, da die Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger keinen Pfändungsschutz nach §§ 850 III b,

850 b Abs. 1 Nr. 1 oder 851 c ZPO genießen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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