2 O 65/10•Landgericht Dortmund, 2010-07-29, 2 O 65/10
Landgericht Dortmund, 2010-07-29, 2 O 65/10
2 O 65/10Kantonsgericht29.07.2010
Regest
Die Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages selbstständigen Steuerberaters unterliegt dem Insolvenzbeschlag, da die Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger keinen Pfändungsschutz nach §§ 850 III b, 850 b Abs. 1 Nr. 1 oder 851 c ZPO genießen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 65/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-29
Aktenzeichen: 2 O 65/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0729.2O65.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: ZPO §§ 850 Abs. 3 b, 850 b Abs. 1 Nr. 1, 851 c
Leitsätze
Die Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages selbstständigen Steuerberaters unterliegt dem Insolvenzbeschlag, da die Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger keinen Pfändungsschutz nach §§ 850 III b,
850 b Abs. 1 Nr. 1 oder 851 c ZPO genießen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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