12 O 160/09•Landgericht Dortmund, 2010-08-19, 12 O 160/09
Landgericht Dortmund, 2010-08-19, 12 O 160/09
12 O 160/09Kantonsgericht19.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 12 O 160/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-19
Aktenzeichen: 12 O 160/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0819.12O160.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Das Versäumnisurteil vom 08.10.2009 bleibt aufrechterhalten.
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Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
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Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 08.10.2009 ist nur zulässig, und dieses Urteil nur vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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