Landgericht Dortmund, 2010-08-19, 12 O 160/09

12 O 160/09Kantonsgericht19.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 160/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-19

Aktenzeichen: 12 O 160/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0819.12O160.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 08.10.2009 bleibt aufrechterhalten.

  2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

  3. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 08.10.2009 ist nur zulässig, und dieses Urteil nur vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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