Landgericht Dortmund, 2010-09-02, 13 O 85/10

13 O 85/10Kantonsgericht02.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 85/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 13 O 85/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0902.13O85.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung des Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Verfügungskläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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