Landgericht Dortmund, 2010-09-09, 18 O 55/10

18 O 55/10Kantonsgericht09.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 55/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-09

Aktenzeichen: 18 O 55/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0909.18O55.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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