18 O 55/10•Landgericht Dortmund, 2010-09-09, 18 O 55/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 18 O 55/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-09
Aktenzeichen: 18 O 55/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0909.18O55.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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