Landgericht Dortmund, 2010-09-10, 21 O 27/09

21 O 27/09Kantonsgericht10.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 27/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 21 O 27/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0910.21O27.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21.Zivikammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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