Landgericht Dortmund, 2010-09-16, 13 O 103/06 Kart.

13 O 103/06 Kart.Kantonsgericht16.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 13 O 103/06 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: 13 O 103/06 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0916.13O103.06KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.082,72 € (i.W.: zweitausendzweiundachtzig 72/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 82,39 € seit dem 02.02.2006, aus 389,74 € seit dem 15.01.2007, aus 430,35 € seit dem 09.11.2007, aus 396,66 € seit dem 06.08.2008 und aus 783,58 € seit dem 20.08.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 18 % dem Kläger, zu 82 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.