Landgericht Dortmund, 2010-09-20, 21 O 255/10

21 O 255/10Kantonsgericht20.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 255/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-20

Aktenzeichen: 21 O 255/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0920.21O255.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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