21 O 255/10•Landgericht Dortmund, 2010-09-20, 21 O 255/10
Landgericht Dortmund, 2010-09-20, 21 O 255/10
21 O 255/10Kantonsgericht20.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 255/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-20
Aktenzeichen: 21 O 255/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0920.21O255.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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