4 S 48/10•Landgericht Dortmund, 2010-09-30, 4 S 48/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 S 48/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-30
Aktenzeichen: 4 S 48/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0930.4S48.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 249
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Dortmund vom 22.01.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, 374,89 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2009 an die Firma D, vertreten durch den Geschäftsführer T, sowie weitere außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 43,32 € an die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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