Landgericht Dortmund, 2010-09-30, 4 S 48/10

4 S 48/10Kantonsgericht30.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 S 48/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-30

Aktenzeichen: 4 S 48/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0930.4S48.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 249

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Dortmund vom 22.01.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, 374,89 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2009 an die Firma D, vertreten durch den Geschäftsführer T, sowie weitere außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 43,32 € an die Prozessbevollmächtigten des Klägers zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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