Landgericht Dortmund, 2010-10-07, 18 O 49/10

18 O 49/10Kantonsgericht07.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 49/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-07

Aktenzeichen: 18 O 49/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1007.18O49.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 28.04.2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Tenor im Rahmen der Sachentscheidung hinter dem Wort - ausgezeichnet - der Punkt durch ein Komma zu ersetzen ist und ein Absatz anzufügen ist, der lautet sowie in der Anlage S&J 1 geschehen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

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