2 O 131/10•Landgericht Dortmund, 2010-10-07, 2 O 131/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 131/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-07
Aktenzeichen: 2 O 131/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1007.2O131.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.407,00 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit
dem 9.2.2010 abzüglich am 18.6.2010 gezahlter 22.407,00 € zu
zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/3 die Klägerin und 2/3 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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