Landgericht Dortmund, 2010-10-07, 2 O 131/10

2 O 131/10Kantonsgericht07.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 131/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-07

Aktenzeichen: 2 O 131/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1007.2O131.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.407,00 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit

dem 9.2.2010 abzüglich am 18.6.2010 gezahlter 22.407,00 € zu

zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/3 die Klägerin und 2/3 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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