2 O 382/09•Landgericht Dortmund, 2010-10-22, 2 O 382/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 382/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-22
Aktenzeichen: 2 O 382/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1022.2O382.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 13.790,00 € für die Zeit vom 24.07.2009 bis zum 10.05.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 899,40 € (vorgerichtliche Anwaltskosten) zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 71 % der Kläger und 29 % die Beklagte.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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