2 S 28/09•Landgericht Dortmund, 2010-10-28, 2 S 28/09
Landgericht Dortmund, 2010-10-28, 2 S 28/09
2 S 28/09Kantonsgericht28.10.2010
Regest
Eine MRT-Untersuchung der Prostata stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar, wenn sie bei leicht erhöhtem PSA-Wert statt einer Biopsie zum Nachweis oder Ausschluss eines Prostatakarzinoms durchgeführt wird.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 S 28/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-28
Aktenzeichen: 2 S 28/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1028.2S28.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Eine MRT-Untersuchung der Prostata stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar, wenn sie bei leicht erhöhtem PSA-Wert statt einer Biopsie zum Nachweis oder Ausschluss eines Prostatakarzinoms durchgeführt wird.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 902,21 € der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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