3 O 175/10•Landgericht Dortmund, 2010-10-29, 3 O 175/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 175/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-29
Aktenzeichen: 3 O 175/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1029.3O175.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm genutzte Wohnung im Erdgeschoss des Hauses C in X zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Des Weiteren wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.922,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 452,83 € seit dem 05.06.2009 und aus jeweils 617,50 € seit dem 04.07.2009, dem 05.08.2009, seit dem 04.09.2009 und dem 06.10.2009 zu zahlen.
Ferner wird der Beklagte verurteilt, ab dem 01.11.2009 eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 617,50 €, fällig jeweils zum 3. Werktag des Monats, bis zur Räumung der oben genannten Wohnung zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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