11 S 133/10•Landgericht Dortmund, 2010-11-04, 11 S 133/10
Landgericht Dortmund, 2010-11-04, 11 S 133/10
11 S 133/10Kantonsgericht04.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 S 133/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-04
Aktenzeichen: 11 S 133/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1104.11S133.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Unna (Az.: 14 C 182/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 749,70 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2009 zu zahlen und die Klägerin von den außergerichtlichen anwaltlichen Kosten der Rechtsanwaltskanzlei C, T-Straße # in ##### E in Höhe von 507,50 € aus der dortigen Rechtssache E B.V. ./. T II, 665/09, freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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