Landgericht Dortmund, 2010-11-04, 4 O 202/08

4 O 202/08Kantonsgericht04.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 202/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-04

Aktenzeichen: 4 O 202/08

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1104.4O202.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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