1 O 125/09•Landgericht Dortmund, 2010-11-23, 1 O 125/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 O 125/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 1 O 125/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1123.1O125.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 3), 4) und 5) werden verurteilt, als Gesamtschuldner - auch mit Herrn S - an die Klägerin 25.000,00 € nebst 4 % Zinsen vom 15.04.2006 bis 14.10.2009 sowie weitere 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung aller mit der Beitrittserklärung vom 15.04.2006 erworbenen Rechte und Ansprüche aus der Beteiligung als Gesellschafter an der Beklagten zu 1).
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten zu 3), 4) und 5) mit der Annahme der angebotenen Gegenleistung in Verzug befinden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten zu 3), 4) und 5) als Gesamtschuldner zu ¾ und die Klägerin selbst zu ¼.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin.
Die Beklagten zu 3), 4) und 5) tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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