1 O 134/09•Landgericht Dortmund, 2010-11-23, 1 O 134/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 O 134/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-23
Aktenzeichen: 1 O 134/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1123.1O134.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 2), 4) und 5) werden verurteilt, als Gesamtschuld-ner an den Kläger 26.250,00 € nebst 4 % Zinsen vom 02.06.2006 bis 23.06.2009 sowie weitere 5 Prozentpunkte über dem Basiszins-satz seit dem 24.06.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung aller mit der Beitrittserklärung vom 02.06.2006 erworbenen Rechte und Ansprüche aus der Beteiligung als Gesellschafter an der E.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten zu 2), 4) und 5) mit der Annahme der angebotenen Gegenleistung in Verzug befinden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen zu 25 % der Kläger und zu 75 % die Beklagten zu 2), 4) und 5).
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger.
Die Beklagten zu 2), 4) und 5) tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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