Landgericht Dortmund, 2010-11-23, 1 O 149/10

1 O 149/10Kantonsgericht23.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 O 149/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-23

Aktenzeichen: 1 O 149/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1123.1O149.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner mit der E2, der M und Herrn N 26.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 10.07.2006 bis zum 16.07.2009 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung aller mit der Beitrittserklärung vom 10.07.2006 erworbenen Rechte und Ansprüche aus der Beteiligung als Gesellschafter an der E

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der angebotenen Gegenleistung in Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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