2 O 451/08•Landgericht Dortmund, 2010-11-24, 2 O 451/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 451/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 2 O 451/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1124.2O451.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: AHB § 4 Nr. II. 1.S.1, STGB § 32
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger wegen des Schadensereignisses vom 11.06.2006, Schaden-Nr. ##.###.###,#,###,##,#1 bedingungsgemäßen Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 1.383,42 € (i. W.: eintausenddreihundertdreiundachtzig 42/100 Euro) (vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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