Landgericht Dortmund, 2010-11-25, 18 O 158/05 AktE

18 O 158/05 AktEKantonsgericht25.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 158/05 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-25

Aktenzeichen: 18 O 158/05 AktE

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1125.18O158.05AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18.Zivilkammer-IV.Kammer für Handelssachen

Tenor

Die von der Antragsgegnerin den außenstehenden Aktionären der C AG gemäß §§ 327a, 327b, 327f AktG zu gewährende Barabfindung wird auf 120,40 € je Stückaktie festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Antragsgegnerin auferlegt, die auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen hat.

Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 4.749.345,81 € festgesetzt.

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