16 O 249/10 Kart.•Landgericht Dortmund, 2010-12-03, 16 O 249/10 Kart.
Landgericht Dortmund, 2010-12-03, 16 O 249/10 Kart.
16 O 249/10 Kart.Kantonsgericht03.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 16 O 249/10 Kart. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-12-03
Aktenzeichen: 16 O 249/10 Kart.
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1203.16O249.10KART.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu jedweder Weise zu Wettbewerbszwecken alle
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Region C und näherer
Umgebung zum Boykott des Ev. Krankenhauses C aufzurufen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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