Landgericht Dortmund, 2010-12-03, 16 O 249/10 Kart.

16 O 249/10 Kart.Kantonsgericht03.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 249/10 Kart. — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-12-03

Aktenzeichen: 16 O 249/10 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1203.16O249.10KART.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu jedweder Weise zu Wettbewerbszwecken alle

niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Region C und näherer

Umgebung zum Boykott des Ev. Krankenhauses C aufzurufen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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